Durch eine entsprechende Genehmigung beim Gesundheitsamt können Personen mit sowie ohne Psychologiestudium (beispielsweise Pädagogen, Theologen, Logopäden etc.) eine Heilerlaubnis zur Ausübung von Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) erhalten. Die Kosten für die Behandlung werden nur im Einzelfall von den Krankenkassen übernommen. Die Qualifikation der Therapeuten variiert sehr stark je nach Art und den Umfang der absolvierten psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildungen.

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