Nach Artikel 1, § 1 des sogenannten „Psychotherapeutengesetzes“ darf heilkundliche Psychotherapie nur ausgeübt werden, wenn eine Approbation zum „Psychologischen Psychotherapeuten“ oder „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ vorliegt. Für das Erlangen der Approbation ist eine mehrjährige Ausbildung mit abschließender staatlicher Prüfung notwendig.
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Dipl. Psychologin Cornelia Gloger
Psychologische Psychotherapeutin
Institutstr. 10
81241 München
Tel.: 089 – 82 00 59 04
Fax: 089 – 82 07 11 30
Praxiszeiten
Mo-Fr: 9:00-18:00
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