Psychologischer Psychotherapeut

Der Titel „Psychologischer Psychotherapeut“ und „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ sind geschützte Begriffe. Sie weisen darauf hin, dass der jeweilige Psychotherapeut eine umfassende Ausbildung mit staatlicher Prüfung absolviert hat. Die Ausbildung , d.h. Mindestdauer, Ablauf und Pflichtinhalte des Studiums und weiterer notwendiger Ausbildungsabschnitte sowie die staatliche Prüfung sind letztlich Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation.

Approbation

Die Approbation (oder übersetzt „Genehmigung“, „Zulassung“) ist die staatliche Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut den therapeutischen Beruf selbstständig und eigenverantwortlich ausüben zu dürfen.

Das Vorliegen einer Approbation ist ein Qualitätsmerkmal, auf das Sie bei Ihrer Suche nach einem geeigneten Psychotherapeuten unbedingt beachten sollten. Hier sind Sie sicher in fachlich gut ausgebildete Hände zu geraten.

Arbeitsstörungen sind weit verbreitet. Das Problem liegt nicht in fehlenden effektiven Arbeitstechniken, sondern darin, dass die Betroffenen aus emotionalen Gründen heraus, diese nicht adäquat einsetzen. Typischerweise wird über Denkblockaden, Unruhe, innere Leere geklagt. Die Betroffenen lenken sich dann oft ab, verschieben wichtige Aufgaben auf „morgen“, verschaffen sich keinen Überblick über die Aufgabe und planen nur unzureichend. Kurz gesagt: Sie vermeiden alles, was sie mit der Aufgabe konfrontiert. Das hartnäckige Aufschieben (Prokrastination) wird dann als Willensschwäche erlebt und man erwartet von sich mehr Selbstdisziplin.