Psychologie ist eine empirische Wissenschaft. Sie beschreibt und erklärt das Erleben und Verhalten des Menschen, seine Entwicklung im Laufe des Lebens und alle dafür maßgeblichen inneren und äußeren Ursachen.

Nach Artikel 1, § 1 des sogenannten „Psychotherapeutengesetzes“ darf heilkundliche Psychotherapie nur ausgeübt werden, wenn eine Approbation zum „Psychologischen Psychotherapeuten“ oder „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ vorliegt. Für das Erlangen der Approbation ist eine mehrjährige Ausbildung mit abschließender staatlicher Prüfung notwendig.

Durch eine entsprechende Genehmigung beim Gesundheitsamt können Personen mit sowie ohne Psychologiestudium (beispielsweise Pädagogen, Theologen, Logopäden etc.) eine Heilerlaubnis zur Ausübung von Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) erhalten. Die Kosten für die Behandlung werden nur im Einzelfall von den Krankenkassen übernommen. Die Qualifikation der Therapeuten variiert sehr stark je nach Art und den Umfang der absolvierten psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildungen.

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