Psychologischer Psychotherapeut
Nach Artikel 1, § 1 des sogenannten „Psychotherapeutengesetzes“ darf heilkundliche Psychotherapie nur ausgeübt werden, wenn eine Approbation zum „Psychologischen Psychotherapeuten“ oder „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ vorliegt. Für das Erlangen der Approbation ist eine mehrjährige Ausbildung mit abschließender staatlicher Prüfung notwendig.